Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten AGB.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.
"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Filme, digitale Bilder usw.).

§ 2 Leistungsangebot
Der Fotograf bietet seinen Kunden über sein Online-Angebot www.hippothek.de. Zugriff auf die unter www.hippothek.de dargestellten Informationen. Eine genaue Beschreibung der Inhalte und Formate ist den Einzelbeschreibungen der Lichtbilder zu entnehmen. Die Bereitstellung von Daten und Informationen aus diesen Produkten erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

§ 3 Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die Nutzung (durch Werbung, Anzeigenschaltung, Veröffentlichung usw.) der von uns produzierten Lichtbilder ist honorarpflichtig. Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Fernsehen, Fotomechanische Wiedergabe, Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art, Wiedergabe, digitale Bearbeitung und Einspeisung (durch CD, Internet, E-Mail, andere Datenträger, usw.), ist dem Fotografen vorbehalten.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Besteller eines Lichtbildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Fotograf kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen, oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten Lichtbilder zugesendet werden. Ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine Bestellung absendet und diese durch den Fotografen schriftlich bestätigt wird (auch per E-Mail). Die Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Lichtbilder.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB so kann er seine Bestellung gemäß § 355 BGB ohne Begründung binnen 14 Tagen ab Bestellung schriftlich widerrufen.
Bei Bestellungen über EUR 300,00 (in Worten Euro dreihundert) behält sich der Fotograf vor, eine Anzahlung von 30 % zu verlangen. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.

§ 5 Preise, Eigentumsvorbehalt
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die unter www.hippothek.de angeführten Preise. Der Fotograf akzeptiert nur die vom Besteller angekreuzten Zahlungsarten.
Die durch den Fotografen gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Kann der Fotograf einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
Es wird gebeten bei allen Zahlungen unbedingt die Rechnungsnummer anzugeben. Zahlungen werden auf das Konto bei der Volks- und Raiffeisenbank Rostock, BLZ: 130 900 00, Kt.Nr.: 230 10 16, IBAN: DE25 1309 0000 0002 3010 16, BIC: GEN0DEF1HR1 an Kontoinhaber Franz & Jutta Wego erbeten.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Hat der Besteller dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Besteller während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Fotografen anerkannt sind.

§ 6 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung umgehend an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Die Lieferung erfolgt zu einer Versandkostenpauschale siehe der unter www.hippothek.de angeführten Preisliste. Bei Bestellung verschiedener Formatgrößen werden die Versandkosten jeweils vom größten bestellten Lichtbild berechnet.

§ 7 Lieferzeit
Gerät der Fotograf in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§ 8 Gewährleistung
Liegt ein vom Fotografen zu vertretender Mangel vor, so ist er nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist er verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Bilder nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist der Fotograf zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die er zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Lichtbilder, soweit gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB die Gewährleistung nicht durch Einzelvereinbarung vollständig ausgeschlossen wurde. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Verwendung geltend gemacht werden.
Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Lichtbilder. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Verwendung geltend gemacht werden.
Reklamationen sind schriftlich innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung beim Fotografen geltend zu machen. Die Mängelanzeigefrist für nicht offensichtliche Mängel beträgt 12 Monate.

§ 9 Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Lichtbilder zumindest drei Jahre. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht jedoch nicht.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Lichtbildern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Der Besteller kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

§ 10 Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Überlässt der Fotograf dem Besteller mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - zu erklären weiche Lichtbilder er auswählt bzw. bestellt. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Überlässt der Fotograf dem Besteller Bilder aus seinem Archiv, so hat der Besteller innerhalb von drei Tagen nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - beim Besteller mitzuteilen, welche Bilder er auswählt bzw. bestellt. Kommt der Besteller mit der Bekanntgabe seiner Auswahl in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von EUR 1,00 (in Worten einem Euro) pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens EUR 1000,00 (in Worten: Euro eintausend) für jedes Original und EUR 200,00 (in Worten Euro zweihundert) für jedes Duplikat, sofern nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen ausdrücklich vorbehalten.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz
Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zeigen wir an, dass zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 12 Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

§ 12 Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
Der Besteller ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der Besteller ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Der Besteller versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§ 13 Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Bestellers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Besteller gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Besteller herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Besteller, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der Fotograf dem Besteller Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Besteller; die Art und Weise der Übermittlung kann der Besteller bestimmen.

§ 14 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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