Veterinärmedizin: Impfprophylaxe bei Pferden

Erschienen am 26.04.2011

Unser Autor Dr. Jörg Neubauer weist noch einmal auf die notwendigen Impfungen der Turnierpferde hin.

Prophylaktische Impfung durch den Tierarzt.Paragraph 66 der LPO schreibt vor, dass Pferde, die nicht gegen Influenza-Viren geimpft sind, sofort von der betreffenden Prüfung (LP) bzw. Pferdeleistungsschau (PLS) auszuschließen oder zu disqualifizieren und unverzüglich vom Veranstaltungsgelände zu entfernen sind.
Obwohl diese Bestimmungen schon seit Jahren mit der Einführung des Pferdepasses gelten, werden sie auch heute noch von einigen wenigen Reitern missachtet. Die Kontrolle der Impfeintragungen in den Pferdepässen auf unseren Turnieren führt immer noch zu großen Aufregungen. Da muss man sich als Turniertierarzt auch schon einmal beschimpfen und bedrohen lassen, obwohl man nur nach den Durchführungsbestimmungen der LPO handelt. Deshalb soll im heutigen Beitrag zum wiederholten Male auf die Impfbestimmungen und die entsprechenden Hintergründe eingegangen werden.
Die Durchführungsbestimmungen zu § 66.6.10 weisen darauf hin, dass Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen wie folgt von einem Tierarzt durchzuführen und im Pferdepass entsprechend zu dokumentieren sind:
Der Tirarzt untersucht ein Pferd.Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen:
- Zwei Impfungen im Abstand von 42 bis 70 Tagen.
- Die dritte Impfung im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tage) nach der zweiten Impfung.
- Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tage).
Eine Impfung gegen Herpesvirusinfektionen wird außerdem dringend empfohlen, Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich angesehen. Die Kontrolle kann jederzeit während der PLS erfolgen.
Soweit haben die meisten Pferdesportler und Pferdehalter die LPO auch verinnerlicht. Allerdings geben die weiteren Ausführungen immer wieder Anlass zur Diskussion. Ein Pferd darf nur an einer PLS teilnehmen, wenn von der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind. Außerdem müssen nach Wiederholungsimpfungen 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein und die letzte Wiederholungsimpfung muss bis zu höchstens 7 Monaten + 21 Tage erfolgt sein. Diese Regelungen waren vor der LPO 2008 lange Grund zu Diskussionen, da sie nicht den Regeln der FEI entsprachen. Jetzt sind die Regelungen angepasst worden.
Auf einer Turnierveranstaltung werden dem kontrollierenden Turniertierarzt immer noch Pferde vorgestellt, die 2 Tage vor dem Turnier geimpft wurden. Man muss sich doch fragen, wie ein gerade erst geimpftes Pferd trainiert werden konnte bzw. Höchstleistungen in einer Prüfung bringen soll, wenn es durch die Impfung noch geschwächt ist.
Im letzten Jahr gab es häufig Unsicherheiten mit den geforderten 42 Tagen Abstand bei der Grundimmunisierung. Hier ist eindeutig geklärt, dass sich der Abstand zwischen den beiden ersten Impfungen der Grundimmunisierung entsprechend den Herstellerempfehlungen des Impfstoffes zu richten hat. Diese dürfen nur einen Zeitpunkt von 4 Wochen nicht unterschreiten.
Es soll auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die LPO Anrufe, Faxe oder Bescheinigungen während des Turniers, die dazu dienen sollen, nicht korrekte oder fehlende Eintragungen zu relativieren, nicht akzeptiert. Es gilt, was im Pferdepass eingetragen ist!
Prinzipiell ist festzustellen, dass die Schutzimpfung gegen die Pferdeinfluenza allein nicht genügt, um Pferdebestände vor wichtigen Infektionskrankheiten zu schützen. Über die Influenza hinaus ist es sinnvoll, respektive erforderlich, Pferde auch gegen die Infektionen mit Pferdeherpesviren zu impfen sowie vor allem einen belastbaren Immunschutz gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) aufzubauen und, in Abhängigkeit von der jeweiligen Seuchensituation, die Pferdepopulationen auch gegenüber der Tollwut durch Schutzimpfungen zu schützen.
Am Ende soll noch darauf hingewiesen werden, dass nur ausgeruhte und gesunde Pferde einer Impfung unterzogen werden sollten. Nicht geimpft werden dürfen abwehrschwache Pferde. Dies sind z.B. solche, die stark mit Parasiten befallen sind, transportiert wurden, aus der Arbeit kommen oder an einer Erkrankung leiden.
Eine Trainingspause von 2-3 Tagen bei leichter Bewegung ist zu empfehlen. Regelmäßige Entwurmungen des gesamten Bestandes sind 14 Tage vor einer Schutzimpfung durchzuführen. Insbesondere gegen die durch Viren verursachten Erkrankungen (Influenza, Herpes) - aber auch gegen Tetanus - sollte der gesamte Bestand eines Stalles geimpft werden. Dies geschieht zum Schutz aller Pferde und um sogenannte "Impfdurchbrüche" zu vermeiden. Neu hinzukommende Pferde sind möglichst 14 Tage - oder bis der gleiche Impfstatus besteht - getrennt vom übrigen Bestand zu halten.
 
Unser Autor Dr. Jörg Neubauer ist Fachtierarzt für Pferde in zwölfjähriger eigener Praxis (Tel.: 0171/7112081).

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