Initiative zur Erhaltung des Schenkelbrandes

Erschienen am 11.03.2011

Die Bedeutung des Schenkelbrandes aus züchterischen Erwägungen

Wir fordern die Politiker auf, den unseligen Forderungen vermeindlicher Tierschützern nicht nachzugeben und das Brennen der Fohlen weiterhin zuzulassen. Foto: Wego 
Betrachtung von Dr. Thomas Nissen, Holsteiner Verband
Durch den einheitlichen Verwendungszweck als Reit- und Sportpferd haben sich die Warmblutzuchten in Deutschland und in Europa optisch sehr angeglichen. Nur wenige Ursprungszuchten können heute noch ganz bestimmte Rassemerkmale bei der Exterieurausprägung ihrer Pferde (z.B. Lipizzaner und Andalusier) erhalten.
Der Erhalt von unterschiedlichem Erbgut ist aber eines der obersten Ziele der Europäischen und Deutschen Gesetzgebung. Im Deutschen Tierzuchtgesetz vom 21.12.2006 besagt der § 1 (Anwendungsbereich), das u.a. auch die Zucht von Warmblutpferden durch die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln so zu fördern ist, dass eine genetische Vielfalt erhalten wird und dass die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit bei der Zucht von Pferden, erhalten und verbessert wird.
Vor dem Hintergrund der Typangleichung und der gesetzlichen Forderung zum Erhalt genetischer Vielfalt ist eine Kennzeichnung der Pferde mittels Schenkelbrand mit dem Rasse- und Nummernschlüssel eine Notwendigkeit und von ganz großer Bedeutung, insbesondere zum Schutz der Ursprungszuchten und ihres noch vorhandenen genetischen Potentials. Mit dem Setzen des Brandzeichens ist gewährleistet, dass optisch sofort die Rassezugehörigkeit bestimmt werden kann.
Die optische Kennzeichnung durch den Rassebrand ist auch für die Umsetzung der Zuchtprogramme bei den Zuchtverbänden von großer Bedeutung. Im Zuchtprogramm der Verbände wird die Selektion der Pferde festgelegt und die gewünschten Kriterien beschrieben. Nur die so selektierten Pferde erfüllen den Rassestandard und werden zur Fortpflanzung zugelassen (Stuteneintragung und Hengstkörung). Nur die Fohlen, die von Elterntieren abstammen, die dem Zuchtprogramm des Verbandes entsprechen, erhalten zur Kennzeichnung und späteren Identifizierung den Rasse- und Nummernbrand. Mit der Kennzeichnung durch den Rassebrand ist auch der hohe Qualitätsstandard und damit die nach dem Deutschen Tierzuchtgesetz geforderte Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Pferdezucht sichergestellt. Verschwindet der Schenkelbrand, besteht die große Gefahr, dass die Identität der Rasse verloren geht und die Zuchtprogramme unterlaufen werden, da die "Qualitätsmarke" nicht mehr den hohen Rassestandard gewährleistet. Der Qualitätsverlust wird bei Wegfall des Brandzeichens durch die geringe Bindung der Züchter an das Zuchtprogramm entstehen. Der Zuchteinsatz von nicht gekörten Hengsten ist optisch nicht mehr von denen, die nach den strengen Regeln der Rassestandards selektiert wurden, zu unterscheiden. Als Beispiel seien hier die in der Öffentlichkeit bekannten rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Verbänden und Hengsthaltern genannt, die durch alle Instanzen Prozesse führten, um die Kennzeichnung der Nachkommen ihrer nicht für das Zuchtprogramm eingetragenen Hengste mit dem Rassebrand zu erreichen. Langfristig wird es also zu einem Qualitätsverlust und einer weiteren Vermischung der Rassen kommen und die vom Gesetzgeber geforderte genetische Vielfalt geht verloren.
In Deutschland gibt es heute 17 Reitpferdezuchtverbände, die ihre Rassen betreuen und für den hohen Qualitätsstandard der deutschen Pferdezucht, die wohl weltweit die besten Sportpferde hervorbringt, stehen. Durch die ähnlichen Zuchtziele ist es bereits heute zu einer gene­tischen Einengung gekommen, da einige Zuchtverbände regelrechte Verdrängungskreuzungen betrieben haben. Dieser Entwicklung haben insbesondere drei Zuchtverbände in Deutschland (Hannover, Holstein und Trakehner) entgegen gewirkt und den Erhalt ihrer Ursprungszuchten in den Mittelpunkt der Zuchtarbeit gestellt. Zum Überleben dieser Rassen ist die Kennzeichnung der Pferde mit dem Schenkelbrand von ganz großer Bedeutung, damit die Umsetzung der Zuchtziele durch eine konsequente Selektion auch weiterhin den Erfolg dieser Rassen gewährleistet und es nicht zu weiteren genetischen Verarmung bzw. Verwässerung der Pferdezucht in Deutschland kommt.
 
Schreiben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) an Bundesministerin Aigner
 
Betr.: Kennzeichnung von Pferden mittels Schenkelbrand
 
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
herzlichen Dank für die in Ihrem Schreiben vom 27. Januar 2011 gegebene Zusage, dass die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) im Falle der Änderung des Tierschutzgesetzes zum o.g. Thema im Rahmen des Verfahrens Gelegenheit erhält Stellung zu nehmen und die Argumente darzulegen. Wir haben allerdings kein Verständnis für Ihren Entschluss, den Entschließungsantrag des Bundesrates zum Verbot des Schenkelbrandes zur Kennzeichnung von Pferden zu unterstützen. Ihr hierbei angeführter Hinweis auf althergebrachte Traditionen, die im Lichte neuer technischer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Bewusstseins regelmäßig überprüft werden, ist erstaunlich, nachdem Bund und Länder im Zuge der Änderung der Viehverkehrsverordnung feste Zusagen an die organisierte Pferdezucht zu einer kombinierten Kennzeichnung mittels Schenkelbrand gegeben haben, um die Regelkennzeichnung mittels Transponder zu recht­fertigen. Nunmehr - nur wenige Monate später - sind Sie und Ihr Haus zu neuen Erkenntnissen gekommen, die belegen wollen, dass der Transponder ein geringeres gesundheitliches Risiko darstelle, dem Schenkelbrand technisch überlegen sei und die sichere Einzeltierkennzeichnung zur Tierseuchenbekämpfung darstelle. Es wird allerdings vergessen, dass die mittels Schenkelbrand gekennzeichneten Zuchtprodukte der deutschen Pferdezucht seit Jahrzehnten aktiv gekennzeichnet und weltweit rückführbar sind, so dass die EU-Regularien ausdrücklich diese Form der Kennzeichnung zulassen.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir halten es für wichtig und angebracht, dass Sie sich persönlich ein Bild vom Vorgang des Schenkelbrandes im Rahmen einer praktischen Demonstration machen und im gemeinsamen Gespräch über die Bedeutung des Schenkelbrandes unterrichtet werden.
 
Aus diesem Grund laden wir Sie hiermit herzlich zu einer praktischen Demonstration der Kennzeichnung von Fohlen mittels Schenkelbrand am
Montag, 21. März 2011, um 15.00 Uhr
nach Berlin, Eichkampstraße 151
in den Dressurstall Eichkamp von Frau Julia Voigtländer ein. Zu dieser Demonstration werden wir auch Vertreter der Medien einladen.
 
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
1. Begrüßung durch den Präsidenten der FN
2. Überlegungen aus Sicht eines praktischen Tierarztes
3. Bedeutung des Schenkelbrandes aus Sicht eines Züchters
4. Demonstration und Erläuterung des Brennvorganges an 2-3 Fohlen
5. Diskussion und Aussprache
6. Individueller Austausch
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits zugesagt und wird die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Mitglieder des Bundestages ebenfalls einladen und für eine Teilnahme begeistern.
Beigefügt erhalten Sie eine Wegbeschreibung zum Dressurstall Eichkamp, unser Argumentationspapier zum Schenkelbrand bei Pferden sowie eine Zusammenstellung der Bedeutung des Schenkelbrandes aus züchterischen Erwägungen.
Wir freuen uns über Ihre Zusage, wünschen eine gute Anreise und hoffen auf einen informativen Erfahrungsaustausch am 21. März in Berlin.
 
Mit freundlichem Gruß
 
- Breido Graf zu Rantzau -                                                                                                      - Theodor Leuchten -
(Präsident)                                                                                                                   (Vizepräsident Zucht)
 
zur Mitkenntnis an:
die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mitglieder des Bundestages

Warenkorb

Sie haben 0 Artikel in Ihrem Warenkorb

Warenkorbwert: 0,00€