Schenkelbrand Thema im Bundeskabinett

Erschienen am 25.05.2012

Hoffnungen liegen nun auf den Agrarausschussmitgliedern

Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 23. Mai einer Änderung des Tierschutzgesetzes zugestimmt. Demnach soll der Schenkelbrand verboten werden. Nach diesem Votum müssen sich nun der Agrarauschuss, der Bundestag und der Bundesrat mit der Änderung des Tierschutzgesetzes beschäftigen.

"Das ist sehr schade, aber damit war leider zu rechnen", erklärt Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). "Wir setzen jetzt auf den Agrarausschuss, denn darin sind entsprechende Fachleute und wir gehen davon aus, dass diese sich nicht von der emotional geführten Diskussion leiten lassen, sondern durch fachlich fundierte Argumente anders entscheiden", so Leuchten. Die Vertreter der Zuchtverbände haben in den vergangenen Monaten alles dafür getan, um über den Schenkelbrand aufzuklären. Sie haben versucht, möglichst vielen Bundestags- und Agrarausschuss-Mitgliedern die sachlichen Gründe, die für die für die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verordnung und somit für den Erhalt des Schenkelbrandes sprechen, zu vermitteln. Diese Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verordnung bedeutet, dass der Schenkelbrand in Kombination mit einer DNA-Typisierung als alleinige Kennzeichnungsmethode neben der Regelkennzeichnungsmethode mittels Transponder in Deutschland bestehen bleibt.

Eine neue gutachterliche Stellungnahme bewertet außerdem den Schenkelbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode, die der Transponder-Implantation überlegen sei. Das Gutachten besagt, dass im Feingewebe der Haut des Pferdes Veränderungen durch den Heißbrand nur gering und die der Transponder-tragenden Haut erheblich seien.

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