LPO 2013: Impfschutz gegen die Pferdeinfluenza

Erschienen am 30.08.2012

Werden die Vorschriften zu leicht genommen und nicht genügend kontrolliert?

Wenn man die Vorkommnisse auf den letzten beiden Bundeschampionaten 2011 und 2012 in Warendorf in Sachen Influenzaschutzimpfung als Maßstab nimmt, könnte man zu dem Schluss kommen, in Mecklenburg-Vorpommern wird auf diesem Gebiet besonders nachlässig agiert. Im vorigen Jahr musste ein fünfjähriger Mecklenburger Hengst schon vor dem Abladen in Warendorf wieder nach Hause fahren, weil keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung nachgewiesen werden konnte. In diesem Jahr traf es erneut einen fünfjährigen Mecklenburger Hengst von einem anderen Besitzer.

Wie konnte das geschehen? Auf jedem Turnier in Mecklenburg-Vorpommern werden die Pferdepässen der Pferde ausgewählter Prüfungen durch Tierärzte kontrolliert. Aus eigener Erfahrung kann gesagt werden, dass sich die Disziplin der Pferdehalter und Reiter auf diesem Gebiet deutlich verbessert hat. Zwar kommt es immer wieder mal vor, dass Pässe einzelner Pferde aus verschiedensten Gründen nicht mitgeführt werden. Hartnäckigkeit der Kontrolleure (Richter/Tierärzte) besonders in solchen Fällen führt aber meistens zum Erfolg. Sprich, dass die Pässe noch am selben oder folgenden Tag beigebracht werden. Kein Richter/Landeskommission-Beauftragter der über einen Ausschluss des Pferdes befinden muss, tut dies gern. Ein Nachreichen des Passes und dessen Kontrolle ist aber zwingend erforderlich, um auch den letzten Säumigen die Ernsthaftigkeit nahe zu bringen.

Es steht die Frage im Raum, ob angesichts der oben beschriebenen Fälle das Netz der Kontrollen verdichtet werden sollte. Bei internationalen Turnieren und zentralen Turnieren wie das Bundeschampionat werden die Pässe aller teilnehmenden Pferde lückenlos kontrolliert. Auf anderen Turnieren würde das bedeuten, das Veterinärpersonal noch weiter aufzustecken. Das aber wiederum würde die Kosten für den Veranstalter weiter erhöhen.

Wie sollten solche lückenlosen Kontrollen durchgeführt werden? Bei Anreise auf dem Hängerplatz ist kaum möglich, weil die Teilnehmer ja prüfungsweise über den gesamten Turnierverlauf an- und abreisen. Die Pässen grundsätzlich von allen Pferden an einem eigens dafür eingerichteten Veterinärpoint vor dem ersten Start abzugeben, wäre eine Möglichkeit. Dieser müsste dann aber ständig besetzt sein (dann könnten die Pässe nach Kontrolle gleich wieder mitgenommen werden) und es müsste durchgestellt werden, dass die Meldestelle laufend Informationen erhält, damit keine Pferde in die Startlisten aufgenommen werden, deren Pässe nicht bzw. noch nicht kontrolliert wurden. Die Meldestelle damit zu belasten, die schon mit den Pässen der Pferde für eine Prüfung genug Belastung haben (wie es bisher überwiegend gehandhabt wird), würde diese deutlich überfordern.

Vielleicht kommen wir aber auch schon weiter, wenn wir mehrheitlich die Stichprobenkontrollen auf junge Pferde ausdehnen. Zumindest erfassen wir dann mehr Pferde, bei denen die Grundimmunisierung noch nicht weit zurück liegt. Immer wieder treffen wir auch auf Fälle, bei denen Pferde zwar korrekt geimpft wurden, wie es in den Durchführungsbestimmungen des § 66.6.10 LPO vorgeschrieben ist, dies aber nicht aus der Dokumentation hervorgeht. Dafür sind natürlich auch die Pferdesportler und Pferdehalter verantwortlich, dies zu kontrollieren. Aber auch an die Tierärzte die damit befasst sind ergeht der Apell, Pferdesportler und Pferdehalter dringend dazu anzuhalten, dass ihnen die Pässe vorliegen, wenn geimpft wird. Die Praxis sieht manchmal so aus, dass der Tierarzt zum Impfen beauftragt wird, aber keine der zuständigen Personen und oftmals eben auch nicht die Pässe da sind, wenn geimpft wird. Das Nachtragen wird dann im Stress des Alltags hier und da vergessen.

Die aktuellen Fälle und die Regelungen zu diesem Sachverhalt, wie sie in der LPO 2013 ab 1. Januar 2013 wirksam werden, sollten alle Beteiligten jedenfalls wach rütteln. Neu ist ab 2013, dass Pferde, die nachweislich in den letzten 3 Jahren im Abstand von 6 Monaten geimpft wurden, die Grundimmunisierung nicht mehr nachweisen müssen. Diese Regel kann im Turniersport aber eigentlich nur greifen, wenn Pferde schon ab Jährlinge regelmäßig geimpft werden, und vierjährig in den Turniersport gehen. Die Praxis sieht aber so aus, dass mit der Impfung erst bei drei- manchmal sogar erst vierjährigen Pferden begonnen wird.

Nachfolgen stellen wir den Wortlaut der LPO 2013 vor, wie er in Sachen Influenzaschutzimpfung im § 66 formuliert wurde:

§ 66 Allgemeine Teilnahmebeschränkungen von Pferden

1. Zu PLS sind nicht zugelassen:

   […]

   6.10 Pferde, die nicht gegen Influenza-Viren geimpft sind oder deren Impfungen im Pferdepass nicht ordnungsgemäß gemäß den Durchführungsbestimmungen zu § 66.6.10 dokumentiert sind.

Durchführungsbestimmungen zu § 66.6.10

Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen
Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Pferdepass zu dokumentieren:

A) Grundimmunisierung
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten zwei Impfungen ist ein Abstand von mindestens 28 Tagen (bisher 42 Tage) bis höchstens 70 Tagen einzuhalten.

Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal sechs (6) Monaten (+ 21 Tage) nach der zweiten Impfung durchzuführen.

B) Wiederholungsimpfungen
Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal sechs (6) Monaten (+ 21 Tage) durchzuführen.

Eine Teilnahme an einer PLS ist möglich, wenn:
a) bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangen sind,
b) bei Wiederholungsimpfungen 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind,
c) bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten drei Jahren regelmäßig, das heißt, im Abstand von maximal sechs (6) Monaten (+ 21 Tagen) nachweislich, geimpft wurde.

Die Kontrolle des Impfschutzes gegen Influenzavirusinfektion erfolgt durch den Turniertierarzt anhand der Eintragungen im Pferdepass; diese Kontrolle kann bei der Anreise zur PLS sowie jederzeit während der PLS erfolgen. Zusätzlich können Blutproben genommen werden, um den Antikörperstatus eines Pferdes zu ermitteln.

Eintragungen über Verstöße sind im Pferdepass in den Seiten zur Impfung vom kontrollierenden Tierarzt entsprechend vorzunehmen.

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