Urheberrecht: Vorsicht bei Anfahrtsskizzen auf der Website
Erschienen am 04.02.2014
Inzwischen präsentieren fast alle Pferdesportvereine ihre Aktivitäten, Turnierergebnisse, Fotos und Kontaktdaten auf einer eigenen Internetplattform. Oft wird als Service eine anschauliche Anfahrtsskizze zu den jeweiligen Reitanlagen eingebunden. Aber Vorsicht beim Veröffentlichen von nicht selbst erstellten Anfahrtsskizzen. Das kann teuer werden, denn in der Regel sind diese Karten urheberrechtlich geschützt!
Aktuell recherchieren immer mehr Stadtplanverlage intensiv nach Verstößen gegen das Urheberrecht und beauftragen Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Zahlreiche Verbände und Vereine erhielten deshalb in der Vergangenheit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen, die im Durchschnitt bei 1.000 Euro lagen.
Damit das nicht passiert, sollte man die Anreisehinweise entweder eigenhändig erstellen (jedoch nicht von einer existierenden Anfahrtsskizze abzeichnen, da auch hier das Urheberrecht greift), die Internetseite mit einem online-Routenplaner verlinken oder beim Urheber der Skizze eine kostenpflichtige Lizenz für die Veröffentlichung auf der Vereinsinternetseite erwerben. Das Löschen von nicht selbst erstellten, vorhandenem Kartenmaterial, das möglicherweise urheberrechtlich geschützt sein könnte, sollte sowohl von den Internetseiten wie auch von den Servern (auch der Provider) erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht mehr darauf zugegriffen werden kann. Siehe auch www.vorreiter-deutschland.de