Sponsor Fendt fordert Einstellung des Verfahrens gegen Isabell Werth
Erschienen am 06.02.2014
FN betont Unabhängigkeit ihrer Rechtsgremien
Wir berichteten gestern, dass Isabell Werth im Rechtsstreit mit der FN eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Dazu nimmt die FN nachfolgend Stellung:
Warendorf - Mit großer Verwunderung und Enttäuschung hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung auf die Forderung ihres Sponsors AGCO/Fendt reagiert, der die Einstellung des Medikationsverfahrens gegen die Dressurreiterin Isabell Werth fordert.
FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau sagte: "Wir haben für diesen Schritt kein Verständnis, zumal wir in den letzten Wochen unserem Partner Fendt angeboten hatten, ihm die Zusammenhänge unserer Verbandsgerichtsbarkeit zu erklären." Es sei unüblich, dass Sponsoren aktiv Einfluss auf juristische Verfahren nehmen, kritisierte Graf Rantzau.
Fendt behauptet in seiner Pressemitteilung, zwei Gutachter hätten nachgewiesen, dass die verbotene Substanz durch das Tränkesystem in Isabell Werths Pferd gelangt sei. Diese Aussage ist falsch. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläutert: "..."
Anmerkung der Redaktion: "Gegen den erläuternden Hinweis von Herrn Lauterbach hat Isabel! Werth im einseitigen Verfahren eine Beschlussverfügung des Landgerichts Münster vorn 5. Februar 2014 erwirkt (wir berichteten). Nach rechtlicher Prüfung ist diese Verfügung unter unvollständigem Tatsachenvortrag erwirkt worden. Soenke Lauterbach hat noch am selben Tage Widerspruch gegen die Beschlussverfügung eingelegt und ausführlich begründet. Das Landgericht Münster wird in Kürze nach mündlicher Verhandlung über den Bestand der einstweiligen Verfügung entscheiden.
Unter Berücksichtigung aller ermittelten Tatsachen kam die FN-Disziplinarkommission zu dem Ergebnis, dass eine Kontamination des Tränkenwassers hochgradig unwahrscheinlich sei und sperrte die Reiterin deshalb für sechs Monate.
Der deutsche Pferdesport hat seit vielen Jahren ein unabhängiges und anerkanntes Rechtssystem, das auf den nationalen Bestimmungen der Antidoping-Agentur NADA basiert. Die Mitglieder der Disziplinarkommission und das Große Schiedsgericht sind unabhängig und bekleiden außer ihrem Ehrenamt in den juristischen Gremien keine offiziellen Ämter bei der FN. Die meisten von ihnen sind namhafte Juristen (sowie ein Tierarzt) und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in Pferdesport und Pferdezucht.
FN-Präsident Graf zu Rantzau betont: ”Wir als FN können und wollen keinen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse dieser Gremien nehmen. Wir schätzen Isabell Werth als sehr verdiente Sportlerin, doch das darf für die Verbandsgerichte keine Rolle spielen. Alle Pferdesportler in Deutschland müssen nach denselben Regeln behandelt werden." (fn-press)