Zulassung von Hengsten zur Körung in Merane
Erschienen am 29.08.2012
Anforderungen und Bedingungen
Die Italienische Zuchtkommission hat dem Antrag des Nationalverbandes zugestimmt, auch Hengste zur Körung vom 12. bis 14. Oktober in Meran zuzulassen, die in Haflinger-Zuchtbüchern im Ausland eingetragen sind. Züchter, die ihre Hengste im Ursprungsland vorstellen möchten, können dies somit bereits in diesem Jahr tun.
Der Nationalverband ANACRHAI möchte diese Initiative in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband der Haflinger Pferdezüchter gestalten, der somit die entsprechenden Informationen nicht nur an die Mitgliedsorganisationen, sondern auch an die Zuchtverbände und Züchter in den Nicht-Mitgliedsländern weiterleiten wird.
Organisation und formelle Abwicklung:
Überprüfen der Teilnahmevoraussetzungen, Kriterien und Körung/Zulassung zum Deckeinsatz
- Teilnahmeberechtigt sind Haflingerhengste im Alter von mindestens 30 Monaten, die im Besitz von Gestüten und Züchtern aus dem Ausland sind und in einem tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtbuch eines EU- oder Nicht-EU-Landes eingetragen sind, das auch von Nationalverband anerkannt wird; nicht zugelassen sind Hengste, die bereits zur Körung und Eintragung in ein Zuchtbuch im Ausland vorgestellt und negativ beurteilt wurden;
- Die Teilnahmeberechtigung wird von Seiten des Nationalverbandes ANACRHAI nach entsprechenden Kontrollen gemäß Zuchtbuchordnung und den damit verbundenen Bestimmungen erteilt. Die Kontrollen umfassen auch den Abstammungsnachweis und stützen sich dabei auf das italienische Zuchtbuch-Archiv; insbesondere darf der ox - Blutanteil nicht höher als 1,56% sein. Es liegt im Ermessen des Nationalverbandes, eine Teilnahme abzulehnen; in diesem Fall wird eine schriftliche Begründung vorgelegt;
- Die Beurteilung erfolgt als Exterieur - Prüfung gemäß den Bestimmungen der Zuchtbuchordnung, der Zuchtvorschriften und der Beschlüsse der Zuchtkommission des Nationalverbandes, die auch für die Hengstanwärter italienischer Gestüte und Züchter gelten;
- Eine positive Bewertung, sprich Körung, bedeutet die Zulassung als Deckhengst innerhalb der italienischen Herdbuchzucht;
- Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden der jeweiligen Länder, das vom italienischen Nationalverband ausgestellte Körungsergebnis und die Zulassung zum Deckeinsatz für die Herdebuchzucht in Italien auch auf Land auszudehnen;
- Der Besitzer erhält vom italienischen Nationalverband eine offizielle Bescheinigung des Körergebnisses.
Organisatorische Aspekte
Der Europaverband leitet die entsprechenden Informationen an die Mitgliedsorganisationen sowie die Organisationen, Züchterverbände und Züchter der Nicht-Mitgliedsländer weiter;
- Die Einschreibungsgesuche sind an den Europaverband zu richten, der sie an den Nationalverband weiterleitet;
- Die Einschreibungsfrist endet am 1. Oktober 2012;
- Mit dem Gesuch erklärt der Hengstbesitzer, dass das Pferd nicht bei einer Körungsveranstaltung einer anderen Herdebuchorganisation im Ausland vorgestellt und dabei negativ beurteilt wurde und haftet für etwaige Falscherklärungen;
- Die Teilnahmegebühr beträgt 200 Euro (+ MWST 21%) pro Anwärter für Mitgliedsorganisationen des Europaverbandes.
- Für Anwärter zuchtbuchführender Organisationen, die zwar vom Nationalverband ANACRHAI anerkannt werden, allerdings nicht Mitglied des Europaverbandes sind, beträgt die Teilnahmegebühr 300 Euro (+ MWST 21%).
- Die Teilnahmegebühr ist auf das Konto von ANACRHAI IBAN IT 37 O 06160 02801 000013319C00 CASSA RISPARMIO FIRENZE zu überweisen.
Weiterführende Informationen und Auskünfte sowie Anmeldeformulare
- ANACRHAI, Via JF Kennedy 182 50038 Scarperia (FI) Italien, Tel 0039 055 4627295; Fax 0039 055 4628717; e-mail anacra@haflinger.it
oder
- EUROPÄISCHER VERBAND DER HAFLINGER PFERDEZÜCHTER, Galvanistraße 38, 39100 Bozen, Italien, - Tel 0039 0471 063973; E-Mail Michael.gruber@haflinger-suedtirol.com.
oder
- Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. Charles-Darwin-Ring 4, 18059 Rostock, Tel 0381 4403387-0, e-mail: verband.pferdez.mv@t-online.de.