Regelungen zum Araber-Blutanteil der Haflinger

Erschienen am 15.11.2012

In Mecklenburg-Vorpommern schon umgesetzt

Auch die dreijährige Staatsprämienstute DALIYA-DERIN v. Santana-Steinalm (Rainer & Susanne Kohl, Brüel) gehört der Rasse Edelbluthaflinger an. Foto: Jutta Wego

Auch die dreijährige Staatsprämienstute DALIYA-DERIN v. Santana-Steinalm (Rainer & Susanne Kohl, Brüel) gehört der Rasse Edelbluthaflinger an. Foto: Jutta Wego

Die Abteilung Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) weist in nachstehender Veröffentlichung auf die Einhaltung der mit dem Ursprungszuchtbuch der Rasse Haflinger Südtirol (Italien) vereinbarten Regelungen zur Herauszüchtung der Edelblutanteile (ox-Blutanteile) hin. Diese wurden beim Verband der Pferdezüchter Mecklenburg - Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Züchtern bereits erfolgreich umgesetzt. Jedem Züchter ist klar, dass die auf der Basis dieser im Zuchtprogramm Haflinger der Zuchtbuchordnung Mecklenburg-Vorpommern festgeschriebenen Entscheidungen zur Rassezugehörigkeit endgültig sind und Bestand behalten. Eine automatische Umschreibung wird für die beim Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Stuten mit einem ox-Blutanteil zwischen 1,56 und 3,125 Prozent nicht erfolgen. (UW)

 

Dazu eine Mitteilung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Warendorf - Besitzer von Haflingerstuten mit einem geringen Anteil von 1,57 bis 3,125 Prozent Araberblut müssen sich darauf einstellen, dass diese Stuten bei den Zuchtverbänden grundsätzlich nur noch bis Ende des Jahres im Zuchtbuch für Haflinger geführt werden. Damit werden die Festlegungen zwischen dem Ursprungszuchtbuch der Rasse Haflinger in Südtirol (Italien) und Deutschland aus dem Jahr 2003 termingerecht umgesetzt.

Der Hintergrund ist folgender: Bevor die Rasse Edelbluthaflinger neu geschaffen wurde, gab es intensive Verhandlungen, wie Haflingerpferde mit einem Araberblutanteil entsprechend der Abstammung "sortiert" werden müssen und welcher Rasse denn Haflingerpferde mit einem geringen Genanteil Arabischen Vollbluts (ox-Genanteile) zuzuordnen sind. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen zwischen Italien und Deutschland wurden in der FN-Zuchtverbandsordnung (ZVO) bei den Bestimmungen für die Rasse Haflinger verankert. Dort heißt es, dass für die Herauszüchtung der Genanteile Arabischen Vollbluts aus der deutschen Haflingerpopulation eine deutschlandinterne Übergangslösung festgelegt wurde.

Bestimmungen für Hengste
Die Lösung beinhaltete, dass seit dem 1. Januar 2008 in das Zuchtbuch der Rasse Haflinger in Deutschland nur noch Hengste mit maximal 1,56 Prozent ox-Blutanteil uneingeschränkt eintragungsfähig sind. Weiter heißt es in der Sonderregelung für Deutschland: "Ab dem 01.01.2008 können Hengste mit maximal 3,125 Prozent ox-Blutanteil, die bereits im Zuchtbuch eingetragen waren, weiter im Zuchtbuch für Haflinger in Deutschland geführt werden, dürfen jedoch nur mit Stuten ohne ox-Blutanteil (errechnet aus sechs Generationen) angepaart werden. Dieser Zuchtbuch-Eintragungsanspruch gilt nur innerhalb Deutschlands. Fohlen, die von diesen Hengsten abstammen, sind Haflinger im Sinne der Grundsätze des Ursprungszuchtbuches für die Rasse Haflinger."

Bestimmungen für Stuten
Für die Stuten gilt, dass ab dem 1. Januar 2013 in den Zuchtbüchern der Rasse Haflinger in Deutschland nur noch Stuten mit maximal 1,56 Prozent ox-Blutanteil uneingeschränkt eintragungsfähig sind. Die Sonderregelung für Deutschland in der ZVO lautet wörtlich: "Ab dem 01.01.2013 können Stuten mit maximal 3,125 Prozent ox-Blutanteil, die bereits im Zuchtbuch eingetragen waren, weiter im Zuchtbuch für Haflinger in Deutschland geführt werden, dürfen jedoch nur mit Hengsten ohne ox-Blutanteil (errechnet aus 6 Generationen) angepaart werden. Dieser Zuchtbuch- Eintragungsanspruch gilt nur innerhalb Deutschlands. Fohlen, die von diesen Stuten abstammen, sind Haflinger im Sinne der Grundsätze des Ursprungszuchtbuches für die Rasse Haflinger."

Diese Regelung gilt nur für Hengste und Stuten, die in den Zuchtbüchern der Rasse Haflinger der FN angeschlossenen Zuchtverbände eingetragen sind. Die Möglichkeiten für die Herauszüchtung der Genanteile Arabischen Vollbluts sind somit für Deutschland festgelegt und die Grenzen für die Haflingerzucht in Deutschland klar erkennbar. Für Hengste mit einem ox-Genanteil von 1,57 bis 3,125 Prozent mussten sich deren Besitzer bereits vor 2008 entscheiden. Für die Besitzer von Stuten mit gleichem ox-Genanteil bedeutet das, dass nun sie am Zuge sind und sich bis spätestens 31. Dezember 2012 entscheiden müssen, ob sie mit ihrer Stute zukünftig Haflinger oder Edelbluthaflinger züchten wollen. Allerdings können solche Stuten nur noch bis zum Jahresende 2012 im Zuchtbuch für Haflinger eingetragen werden, danach nicht mehr. Und gemäß den Vorgaben des Ursprungszuchtbuches dürfen diese Stuten ab 2013 auch nur noch mit Hengsten ohne ox-Genanteil angepaart werden, um das Fohlen als Fohlen der Rasse Haflinger registriert zu bekommen.

Analog zu der seinerzeitigen Situation mit den Hengsten empfehlen der FN-Rassebeirat Haflinger und die FN-Geschäftsstelle den Zuchtverbänden, die ein Zuchtbuch für Haflinger führen, alle bisher in das Zuchtbuch für Haflinger eingetragene Stuten mit 1,57 bis 3,125 Prozent ox-Genanteil automatisch zum 1. Januar 2013 in das Zuchtbuch für Edelbluthaflinger umzutragen. Es sei denn, der Besitzer widerspricht dieser Vorgehensweise in seiner für ihn zuständigen Zuchtverbandsgeschäftsstelle bis zu einem noch zu definierenden Stichtag im Dezember 2012. Dazu wird den Haflinger betreuenden Zuchtverbänden empfohlen, alle betroffenen Besitzer solcher Stuten, analog zu den Hengsten im Jahre 2007, schriftlich zu informieren und auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die automatische Zuchtbuchumtragung hinzuweisen.

Bei allen züchterischen Überlegungen ist grundsätzlich zu beachten, dass beide Elternteile, das heißt sowohl der Hengst als auch die Stute, im Jahr der Bedeckung oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sein müssen, die gezüchtet werden soll. "Die bis Jahresende zu entscheidende Eintragung im jeweiligen Zuchtbuch ist bindend und zugleich maßgebend für die Rassezugehörigkeit der künftigen Zuchtprodukte. Selbstverständlich ist es nach dem 31. Dezember 2012 jederzeit möglich, eine Stute mit 1,57 bis 3,125 Prozent ox-Genateil in das Zuchtbuch für Edelbluthaflinger eintragen oder umschreiben zu lassen und mit einem "blutführenden” Hengst anzupaaren. Dies kann auch für Haflingerstuten mit geringem Araberblutanteil bis zu 1,56 Prozent ein Weg sein, der zuchtstrategisch allerdings nur dann Sinn macht, wenn auch deutlich blutbetonte Edelbluthaflingerhengste als Paarungspartner bei der Bedeckung zum Einsatz kommen", so Florian Solle (Kassel), der mit Dr. Matthias Karwath (Moritzburg) als gewählte Zuchtleiter im Rassebeirat Haflinger und Edelbluthaflinger der FN vertreten ist. Beide Zuchtleiter sind sich einig, dass sich die "neue" Rasse Edelbluthaflinger mit Produkten von hervorragender Qualität schon nach wenigen Jahren gut etabliert habe und gleichwertig neben der "traditionellen” Rasse Haflinger stehe. (fn-press)

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