LPO 2013

Erschienen am 31.01.2013

Wusstet Ihr schon ...

dass sich an der Anzugsordnung, insbesondere an der Kopfbedeckung entscheidendes geändert hat? Die Vorschriften sind jetzt deutlich verschärft worden. Auf dem Vorbereitungsplatz gilt nun die gleiche Vorschrift wie im Parcours und im Dressurviereck.

Auf dem Vorbereitungsplatz ist das Tragen eines Reithelmes mit geschlossener Drei- bzw. Vierpunktbefestigung für Springreiter aller Leistungsklassen und in allen Prüfungsklassen jetzt Pflicht, sobald dieser Betreten wird und solange bis er wieder verlassen wird. Bisher war das nur beim Überwinden von Hindernissen vorgeschrieben. Auch das beliebte Absetzen der Kappe, nachdem der Parcours beendet wurde, ist nun nicht mehr möglich, solange der Reiter im Sattel sitz. Das gilt auch für Pfleger, die Pferde auf dem Vorbereitungsplatz warm reiten oder nach dem Parcours noch einige Runden abtraben oder im Schritt reiten.

Für Dressurreiter gilt (auch auf dem Vorbereitungsplatz): Der Reithelm ist in Gewöhnungs-, Reitpferde- und Dressurpferdeprüfungen aller Klassen für alle Altersklassen vorgeschrieben. Junioren bis 18 Jahre müssen in allen Prüfungen auf dem Dressurviereck den splittersicheren Reithelm tragen. Bei Jungen Reitern und Reitern ab 21 Jahre gilt Ähnliches. In Dressur- und Dressurreiterprüfungen Kl. L bis S können Junge Reiter aber wahlweise Reithelm, Reitkappe (kaum noch gebräuchlich), Melone bzw. Zylinder tragen. In internationalen Dressuraufgaben für Senioren ist der Zylinder oder Reithelm vorgeschrieben. Junge Reiter können in solchen Prüfungen auch eine Melone tragen.  (FW)

Warenkorb

Sie haben 0 Artikel in Ihrem Warenkorb

Warenkorbwert: 0,00€