Landeskommissionsbestimmungen Mecklenburg-Vorpommern

Erschienen am 18.11.2011
Ergebnisse

Für 2012 hat die Kommission wieder zahlreiche neue Regeln erlassen

Der Pferdesport in Deutschland regelt sich allgemein nach der Leistungsprüfungesordnung (LPO). Diese wird gegenwärtig von den Gremien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) überarbeitet und wird für das Jahr 2013 neu erscheinen. An dem Prozess der Erneuerung/Überarbeitung können alle Interessierten mitarbeiten. Wenn es Ihrerseits Änderungsvorschläge gibt, können Sie das der Geschäftsstelle der Landeskommission Mecklenburg-Vorpommern mitteilen. Zu erreichen ist die Geschäftsstelle unter Tel. 0381/3778907, per Mail unter pferdesportverband-mv@t-online.de.

Über die Regeln der LPO hinaus kann die Landeskommission (LK) eines jeden Pferdesportverbandes Regelnfür ihren Zuständigkeitsbereich erlassen, die über die LPO-Regeln hinausgehen, bzw. diese modifizieren. Diese werden im Herbst eines jeden Jahres neu definiert, gelten dann für das Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Dezember und sind für alle Veranstaltungen verbindlich, die von der LK zu genehmigen sind (i.d.R. für alle Pferdeleistungsschauen und Breitensportwettbewerbe in einem Verbandsgebiet) und für Alle, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen.

Für 2012 hat die LK für Pferdeleistungsprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern am 16. November wieder LK-Bestimmungen verabschiedet, die z.T. weitreichende Neuerungen darstellen. Deshalb sollten sich alle Genannten, die sich an diese Bestimmungen im Turnierjahr halten müssen, diese unbedingt gut durchlesen. Im Anhang stellen wir Ihnen die neuen LK-Bestimmungen zum Lesen und/oder Ausdrucken zur Verfügung.  (Franz Wego - LK Vorsitzender)

Ergebnisse

Warenkorb

Sie haben 0 Artikel in Ihrem Warenkorb

Warenkorbwert: 0,00€