Lassen sich streitige Sachverhalte nicht gänzlich aufklären, geht das im Zivilprozess zulasten desjenigen, dem die sogenannte Beweislast obliegt. Der nachzukommen, stellt sich regelmäßig als schwierig, teilweise als unmöglich dar. Das bekam jüngst auch eine hessische Pferdehalterin zu spüren, die gegen den Betreiber eines Stalls vorgehen wollte, in dem ihr Pferd sich schwer verletzt hat.